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SEP Lizenz-Verhandlung und FRAND Prinzip II【Rechtsprechungen】


Patentanwältin   Lingling HU
Linda Liu & Partners
Office@lindapatent.com
 
Das chinesische Gericht hat im Jahr 2018 mehrere Urteile gesprochen, von welchen zwei für großes Aufsehen gesorgt haben, nämlich Iwncomm gegen Sony, und Huawei gegen Samsung. In beiden Fällen hat das chinesische Gericht festgestellt, dass der Patentinhaber dem FRAND Prinzip nicht zuwiderhandelt aber der Nutzer dem FRAND Prinzip zuwiderhandelt. Deshalb müssen beide Nutzer die Verletzung sofort beenden. Nachfolgend werden die Gründe aufgeführt, aus welcher das Gericht das Urteil für jeden Fall gemacht. Der Feststellungsstandard für Handlungen ist übereinstimmend mit dem in den genannten drei Dokumenten.
 
Iwncomm gegen Sony
 
Erste Instanz Nrn: (2015) Jing IP Gericht Zivil erst Nr. 1194; Zweite Instanz Nrn: (2017) Jing hohes Gericht Zivil final Nr. 454
 
Sony (Nutzer) handelt aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip zuwider.
 
Sony verlangte zuerst eine Claim Chart (CC) von Iwncomm. Anschließend fordert Sony, dass Iwncomm eine Claim Chart ohne Geheimhaltungsbestimmung bietet. Danach drückte Sony deutlich aus, dass Sony keine Verhandlung mit Iwncomm führen wird, bevor eine vollständige Bewertung auf die Patente von Iwncomm zeigt, dass die Patente angemessene Werte haben. Weiterhin hat Sony in Verhandlungen keine sinnvollen Vorschläge gegeben, wodurch die Lizenz-Verhandlungen vorsätzlich verzögert wurden. Selbst im Gerichtsverfahren gab Sony weder konkrete Lizenz Aufforderungen noch der Lizenzgebühr entsprechende Sicherheit. Sony zeigte daher keine redliche Absicht für die Verhandlungen.
 
Iwncomm (Patentinhaber) handelt aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip nicht zuwider.
 
Eine Claim Chart enthält normalerweise die Anspruchs- und Technologieerklärungen vom Patentinhaber, die die Kerntechnologien und die Kerngeheimnisse betrifft. Deswegen ist es angemessen, dass Iwncomm eine Geheimhaltungsbestimmung anforderte.
 
Huawei gegen Samsung
 
Erste Instanz Nrn: (2016) Yue 03 Zivil erst Nr. 840, (2016) Yue 03 Zivil erst Nr. 816

◈  Prozess

Samsung handelt im Prozess aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip zuwider:
 
1) Samsung bestand in der SEP Lizenz-Verhandlung darauf, dass die SEP zusammen mit den non-SEP verhandelt werden. Das führte zu einer Verzögerung der Verhandlungen.
 
2) Samsung hat keine Antworten auf den SEP-CC von Huawei gegeben. Das führte auch zu einer Verzögerung der Verhandlungen.
 
3) Samsung gab kein Angebot bei der Verhandlungen. Gleichzeitig war Samsung passiv, auf das Angebot von Huawei zu beantworten.
 
4) Huawei hat versucht, die Lizenz-Verhandlungen durch eine Schiedsinstanz leiten zu lassen. Samsung lehnte dies ohne berechtigten Grund ab und verzögerte die Verhandlungen.
 
5) Im vom Gericht geführten Verhandlungsverfahren hat Samsung keine wesentlichen Vermittlungsmaßnahmen aufgestellt.
 
Huawei handelt aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip nicht zuwider:
 
1) Der branchenüblichen Praktiken nach verlangte Huawei, die Lizenz-Verhandlungen nur mit SEP zu führen.
 
2) In der Technologie-Verhandlung bot Huawei die Liste des Patents sowie die Claim Chart, und bewertete rechtzeitig die Claim Chart von Samsung.
 
3) Von Juli 2011 bis Mai 2016 hat Huawei insgesamt 6 Angebote für SEP Lizenz gemacht.
 
4) Nach fünf Jahren erfolgloser Verhandlungen drückte Huawei am 8. August 2016 deutlich aus, dass der Disput durch einen Schiedsrichter zu behandeln ist. Gleichzeitig bot Huawei eine Schiedsvereinbarung an und versprach die Anklage zurückzuziehen, wenn Samsung und Huawei eine Vereinbarung erzielen könnten.
 
5) Während der Vermittlung gab Huawei innerhalb gesetzlicher Frist (40 Tage) ein Angebot bez. SEP Lizenz und ebf. rechtzeitig Antwort auf das Angebot von Samsung.
 
6) Huawei hat einige von Sharp gekaufte Patente in den Umfang der Lizenz einbezogen, doch nicht klar gemacht, wie viele Patente Huawei von Sharp gekauft hat. Die Verhandlung ist davon negativ beeinflusst worden. Aber Huawei hat bald die Sache erklärt, so dass keine große nachteilige Auswirkung verursacht wurde.
 
◈  Gegenstand
 
Samsung handelt im Prozess aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip zuwider:
 
1) Samsung und Huawei besitzen eine weltweit gleiche SEP Stärke. Laut Angebot von Samsung ist die von Samsung angeforderte Lizenzgebühr drei mal so hoch wie die von Huawei angefordert. Außerdem hat Samsung eine schwächere Stärke von 3G/UMTS SEP im Vergleich zu der von 4G/LTE SEP. Die Lizenzgebühr von 3G bzw. 4G in den Verhandlungen mit Huawei ist U-mal (die Zahl ist in der Beurteilung aus Gründen des Geheimnisses versteckt) höher als die von UMTS in Verhandlung mit Apple im Juli 2011. Die angebotene Lizenzgebühr ist nicht unbedingt gleich mit der schlussendlichen Lizenzgebühr, soll aber nicht weit von dem Wert des SEPs abweichen. Die angebotene Lizenzgebühr von Samsung entspricht der SEP Stärke von Samsung und Huawei nicht, sodass das Angebot von Samsung dem FRAND Prinzip zuwiderhandelt.
 
2) Die angebotene SEP Lizenzgebühr von Samsung entspricht der im Fall Huawei gegen IDC. Jedoch ist die Gebühr im Fall statt internationaler Gebühr nur die SEP Gebühr in China. Deshalb ist es nicht logisch, sich in der von Samsung angebotenen Lizenzgebühr, welche weltweit zutrifft, an der Gebühr im Fall Huawei gegen IDC zu orientieren. Weiterhin ist IDC kein Benutzer des SEPs, sondern ein Patentinhaber des SEPs, der seine totalen Gewinne aus Lizenzen erzielt. Dagegen sind Samsung und Huawei beides Benutzer des SEPs. Der Lizenzvertrag zwischen Huawei und IDC zeigt, dass Huawei und IDC einen neuen internationalen Lizenzvertrag vereinbart haben.
 
Zusammengefasst ist die angebotene SEP Lizenzgebühr von Samsung unangemessen aus folgenden Gründen,
 
­ der Eigenschaft der Lizenznehmer bzw. des Patentinhabers,
­ dem Schutzumfang des SEPs, und
­ der geltenden Region des SEPs.
 
Huawei handeltet aus folgenden Gründen dem FRAND Prinzip nicht zuwider:
 
1) Die angebotene SEP Lizenzgebühr von Huawei umfassend 4G und 3G SEP entspricht den Usancen.
 
2) Die angebotene SEP Lizenzgebühr von Huawei geht vom FRAND Prinzip aus. Das Angebot von SEP Patentinhaber Huawei ist eine Offerte, die auf die internationale Stärke des SEPs, die kumulative Gebühr in 3G und 4G Gebieten und den Umsatzinformationen von Samsung basiert. Die angebotene Gebühr basiert auch auf der Stärke des SEPs von Huawei. Huawei handeltet daher dem FRAND Prinzip nicht zuwider.
 
3) Der Gewinn spielt zweifellos eine Rolle, um die SEP Lizenzgebühr zu bewerten. Das Gericht berücksichtigte folglich bei Bestimmung einer angemessenen Lizenzgebühr die kumulative Gebühr sowie die Stärke des SEPs des Patentinhabers. Die Daten im Dokument, die von Samsung eingereicht und von Stragegy Analytics vorbereitet wurden zeigen den Gewinn jedes Handys im dritten Quartal 2014, 2015 und 2016. Samsung wollte damit äußern, dass die von Huawei angebotene SEP Lizenzgebühr nicht angemessen ist, weil Samsung keine rationelle Umsatzrendite erzielen kann. Infolge des Wettbewerbs auf dem Markt variieren die Gewinne von Firma zu Firma. Ob eine Firma gute Gewinne erzielen kann, hängt von seiner eigenen Kapazität und dem Markt ab. Die Gewinne jeder Firma ziehen die Kosten umfassend IP Lizenzgebühr schon ab. Die von Samsung abgegebenen Dokumente zeigen die Gewinne in einem kurzen Zeitraum. Daraus kann man weder den vollständigen Status noch den Anteil der IP Lizenzgebühr am gesamten Umsatz ablesen. Darüberhinaus muss der SEP Inhaber einen guten Ertrag erwarten kann, um das SEP System zu gewährleisten. Deswegen beweisen die Dokumente von Samsung nicht, dass die Offerte von Huawei unangemessen ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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