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Die Anwendung des Prinzips ”Estoppel-Doktrin” im chinesischen Patentsystem


Peter Zhang
Patentanwalt  
Linda Liu & Partners
 
Als ich vor kurzem an einem Webinar als Redner teilnahm, stellte mir ein Zuhörer eine repräsentative Frage, ob das Prinzip "Estoppel-Doktrin" in China anwendbar ist. Dazu möchte ich hiermit die Anwendung des Prinzips "Estoppel-Doktrin" in China vorstellen.
 
In China ist zwar das Prinzip "Estoppel-Doktrin" anwendbar, aber es ist im Patentgesetz nicht ausdrücklich festgeschrieben. In den gerichtlichen Auslegungen des Obersten Volksgerichts (SPC) über die Verhandlung von Patentverletzungsstreitigkeiten wurde das Prinzip "Estoppel-Doktrin" jedoch häufig erwähnt.
 
Die gerichtliche Auslegung lautet folgendermaßen: "Wenn Patentanmelder oder Patentinhaber durch Änderungen von Ansprüchen, Beschreibungen oder durch Stellungnahmen (Erwiderungen) im Patenterteilungs- oder Nichtigkeitsverfahren auf technische Lösungen verzichtet haben, aber die Patentinhaber sie in die Patentverletzungsstreitigkeiten einbeziehen möchten, sollte das Volksgericht dies nicht unterstützen."
 
Die gerichtliche Auslegung legt auch fest, dass das Gericht Patentakten-Verpackungen und wirksamen Patenterteilungs- und Nacherteilungsentscheidungen anderer Patente, die als Teilanmeldung zu dem geltend gemachten Patent vorgelegt ist, heranziehen kann, um die Ansprüche des geltend gemachten Patents auszulegen.
 
Die Patentakten-Verpackungen umfassen schriftliche Stellungnahmen, die von Patentanmeldern oder Patentinhabern während des Patenterteilungs- oder Nacherteilungsverfahrens eingereicht wurden, Prüfungsbescheide und wirksame Entscheidungen, die von CNIPA und seiner Abteilung für die Überprüfung und Nichtigkeitserklärung von Patenten (PRID) erlassen wurden, Sitzungsprotokolle, Protokolle von mündlichen Verhandlungen usw.
 
Bei der Entscheidung, ob ein Patentrecht erteilt wird, ob das Patentrecht gültig ist und ob eine Patentverletzung vorhanden ist, sollte die Auslegung der technischen Merkmale in den Ansprüchen durch Patentanmelder oder Patentinhaber einheitlich bleiben. Die Anmelder oder Patentinhaber sind nicht erlaubt, den Schutzumfang der Ansprüche bei dem Patenterteilungs- und des Nichtigkeitsverfahren zu verengen, um Patentrechte zu erlangen oder die Gültigkeit des Patents aufrechtzuerhalten, während in anderen Fällen den Schutzumfang der Ansprüche bei der Rechtsstreitigkeit zu verbreiten, um die Verletzung zu beweisen.
 
Bei Patentverletzungsstreitigkeiten sollte es dem Patentinhaber untersagt sein, die ausdrücklich verzichteten technischen Lösungen erneut in den Schutzumfang des Patents einzubeziehen.
 
Der Kerngedanke des Prinzips "Estoppel-Doktrin" beruht auf dem Grundsatz der Ehrlichkeit und Vertrauenswürdigkeit, damit es verhindert werden sollte, dass die Patentinhaber bei dem Erteilungsverfahren des Patents und bei Rechtsstreitigkeiten "an beiden Enden profitiert", um die Interessen der Öffentlichkeit zu schützen.
 
Die gerichtliche Auslegung legt auch fest: wenn die Rechtsinhaber nachweisen könnten, dass die einschränkenden Änderungen oder Erklärungen der Anmelder oder der Patentinhaber bezüglich der Ansprüche, Beschreibungen und Zeichnungen im Erteilungs- und Nacherteilungsverfahren des Patents ausdrücklich abgelehnt wurden, sollte das Volksgericht bestätigen, dass die Änderungen oder Erklärungen nicht zum Verzicht der technischen Lösung geführt haben.
 
Die Anwendung des Prinzips "Estoppel-Doktrin" spiegelt sich in vielen gerichtlichen Präzedenzfällen in China wider. Z.B.:
 
Bei der Patentverletzungsstreitigkeit von "Deepquant Ai Technologies (Deepquant) und Jiugong Audio Mixing Company (Jiugong) gegen Beijing Sogou Technology (Sogou)", die vom SPC im Jahr 2019 verurteilt wurde, entschied das Gericht: die Behauptung von Deepquant und Jiugong, dass die technischen Merkmale (d) den Umstand der teilweisen Anzeige beinhalten, die technische Lösung, die bei der Verhandlung aufgegeben wurde, in den Schutzumfang des Patents einbezieht, was dem in den gerichtlichen Auslegungen festgelegten Prinzip "Estoppel-Doktrin" widerspricht, und daher sollte die Behauptung vom Gericht nicht akzeptieren. Letztlich unterstützt das Gericht die Behauptung des Patentinhabers nicht.
 
Bei der Patentverletzungsstreitigkeit "Shanghai Haohe Electric Appliance (Haohe) und Shanghai Mingwei Electronics (Mingwei) gegen Zhongshan Towel Butler Technology (Towel Butler)", die vom SPC im Jahr 2020 verurteilt wurde, zog das SPC den relevanten Inhalt des früheren Urteils über die Nichtigkeitserklärung des geltend gemachten Patents heran und entschied, dass der Inhalt ("der vordere Deckel mit Lüftungslöchern versehen ist" und "der mittlere Deckel mit mehreren Lüftungslöchern versehen ist") des geltend gemachten Patents nicht als äquivalente Merkmale gemäß dem Prinzip "Estoppel-Doktrin" betrachtet werden sollte. Daher kam das SPC zu dem Schluss, dass die angeblich verletzende technische Lösung nicht in den Schutzbereich vom Anspruch 1 des geltend gemachten Patents fällt.
 
Zusammenfassend ist das Prinzip "Estoppel-Doktrin" unter drei Voraussetzungen in China anwendbar.
 
1. Die Patentinhaber haben während des Erteilungs- oder Nacherteilungsverfahrens des Patents auf ein oder mehrere bestimmte technische Merkmale verzichtet.
 
2. Die technischen Merkmale, auf die die Patentinhaber während des Erteilungs- oder Nacherteilungsverfahrens des Patents verzichtet haben, sind die "gleichen" oder "äquivalenten" technischen Merkmale des angeblich verletzenden Produkts in den Verletzungsstreitigkeiten.
 
3. Die von dem Patentinhaber vorgenommene Einschränkung der technischen Merkmale oder der Verzicht auf die technischen Merkmale wurde nicht ausdrücklich zurückgewiesen und in den Patentakten-Verpackungen (z. B. in den Antworten auf die Prüfungsbescheide) vermerkt.
 
Das war der Überblick über die Anwendung des Prinzips "Estoppel-Doktrin" in China. Es ist erwähnenswert, dass das Prinzip "Estoppel-Doktrin" auch im Nichtigkeitsverfahren nach der Erteilung anwendbar ist. D.h. in der Phase der Nichtigkeitserklärung sollten die Auslegungen des Patentinhabers mit denen in der Erteilungsphase übereinstimmen. Daher müssten die Anmelder bei den Antworten auf die Prüfungsbescheide oder bei den Änderungen der Patentanmeldungen den Einfluss des Prinzips "Estoppel-Doktrin" auf das nachfolgende Verfahren auch berücksichtigen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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