Die Rolle des technischen Entwicklungspfads bei der Beurteilung der technischen Anregung
Xiang HE
Chinesischer Patentanwalt
Einleitung
In der Praxis der Patenterteilung- und Bestätigungsverfahren ist die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit stets der am stärksten umstrittene Aspekt. Unter den zehn bemerkenswerten Fällen in Bezug auf Patentüberprüfung und -nichtigkeitserklärung im Jahr 2024 sticht die Entscheidung über den Antrag auf Nichtigkeitserklärung Nr. 566944 (betreffend das Patent für ein „elektromechanische Hinterradschaltwerk“) besonders hervor. Dieser Fall verdeutlicht einen neuen Prüfungsansatz, indem der Technologieentwicklungspfad zur Beurteilung der technischen Anregung und des Kombinationsanlasses analysiert wurde.
Fallbeschreibung
Das betreffende Patent betrifft ein elektromechanisches Hinterradschaltwerk, dessen drei Schlüsselmerkmale im Anspruch 1 liegen:
(1) Verwendung einer „Geraden P“- Parallelogrammmechanik;
(2) Integration von Leistungsquelle, Hochfrequenzchip, Motor und Getriebe in den Schaltwerkkörper;
(3) Anordnung der Leistungsquelle hinter der Schwenkachse.
Der Streitpunkt liegt darin, ob die Anwendung einer bekannten elektromechanischen Mechanik auf eine konventionale mechanische Struktur eine „erfinderische Tätigkeit“ ausbildet.
Die Entscheidungsdenkweise des kollegialen Gremiums
Das kollegiale Gremium folgt der „3-Schritt-Methode“:
1. Der nächstliegende Stand der Technik
Das Beweisstück 2 (CN1911727A) offenbart ein mechanisches „Gerades P“-Hinterradschaltwerk, dessen grundliegender mechanischer Aufbau weitgehend mit dem des betroffenen Patents übereinstimmt.
2. Die Bestimmung der unterscheidenden Merkmale und des technischen Problems
Der Kernunterschied zwischen dem Anspruch 1 und dem Beweisstück 2 liegt in der Einführung des „elektrischen Antriebssystems“: Anstelle der mechanischen Steuerleitungen wird eine integrierte Lösung aus „Leistungsquelle + Motor + Getriebe“ eingesetzt, und ein HF-Chip wird hinzugefügt, um eine drahtlose Steuerung zu realisieren. Dies löst praktisch das folgende technische Problem: wie die mechatronische Umgestaltung des „Geraden P“-Hinterradschaltwerks vorzunehmen ist.
3. Der Kombinationsanlass und die technische Anregung
Das Beweisstück 1 (CN1258005A) offenbart ein elektromechanisches „Schräges P“-Hinterradschaltwerk, dessen mechanische Aufbau von dem des „Geraden P“-Hinterradschaltwerks abweicht. Das kollegiale Gremium hat jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund des generellen Trends zur mechatronischen Umgestaltung von Fahrradschaltsystem angesichts der „mechatronischen Umgestaltung des Geraden P-Hinterradschaltwerks“ ein Anlass bestand, Anregung aus anderen Typen von mechatronischen Lösungen zu suchen. Das Beweisstück 1 kann auf den Aufbau des Geraden P-Hinterradschaltwerks übertragen und angewandt werden.
Das Beweisstück 3 (CN1911726A) stellt zudem das Konzept bereit, „die Energiequelle direkt am Schaltwerk anzuordnen“. Obwohl es sich um das Vorradschaltwerk handelt, bietet die darin enthaltene Lösungsansatz für allgemeine technische Probleme eine Anregung. Merkmale wie die genaue Position von HF-Chip und Leistungsquelle sind nach Auffassung des kollegialen Gremiums daher eine übliche konzeptionelle Wahl im einschlägigen Fachgebiet.
Lehren aus dem Fall
1. Technische Anregung aus dem Entwicklungspfad
In dem vorliegenden Fall ist das kollegiale Gremium der Meinung, dass die Anwendung der elektromechanischen Technologie auf das Fahrradschaltwerk einen technischen Entwicklungspfad darstellt. Angesichts der im Stand der Technik vorhandenen hinteren Schaltvorrichtungen, die über Steuerleitungen bedient werden, ist es im Rahmen dieses technischen Entwicklungspfads naheliegend, eine mechatronische Umgestaltung der „Geraden P“- und „Schrägen P“-Hinterradschaltwerke vorzunehmen. Es gibt keine unüberwindbaren technischen Hindernisse, die einschlägigen üblichen technischen Ansätze sind alle vorhersehbar, und somit wird keine erfinderische Tätigkeit geleistet.
Diese Nichtigkeitsentscheidung liefert eine neue Denkweise für die Beurteilung der technischen Anregung. D. h., der technische Anregung leiten sich nicht ausschließlich aus dem Stand der Technik mit identischem Aufbau ab; vielmehr können Prinzipien und Denkweisen zwischen unterschiedlichen technischen Entwicklungspfaden unter dem Antrieb des technischen Entwicklungstrends gegenseitig übernommen werden. Bei der Analyse der erfinderischen Tätigkeit sollte man nicht nur prüfen, ob die Merkmale an sich offenbart wurden, sondern auch, ob die betreffenden Merkmale ein natürliches Ergebnis des technischen Entwicklungstrends darstellen und ob es sich um eine übliche Lösung handelt, wenn eine bestimmte Technologie auf den einschlägigen technischen Bereich angewendet wird. Durch die Analyse des technischen Entwicklungstrends ist es erforderlich, der technische Anregung aus der Perspektive des technischen Entwicklungspfads zu beurteilen.
2. Die Beurteilung des „Kombinationsanlasses“
Es wird in dieser Nichtigkeitsentscheidung impliziert, dass, sofern ein technologischer Entwicklungspfad besteht, wird im Allgemeinen angenommen, dass ein „Kombinationsanlass“ vorliegt, wenn bekannte technische Ansätze auf ein benachbartes technisches Gebiet angewendet werden. Ein solcher Anlass erfordert keine ausdrückliche schriftliche Anleitung, sondern wird vielmehr anhand der inneren Logik der technischen Entwicklung und des Erkenntnisstands des Fachmanns im einschlägigen Bereich beurteilt. Daher muss sich die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit bei „Kombinationserfindungen“ auf die Frage konzentrieren, ob „Kombinationshindernisse vorliegen“, und es sollte insbesondere darauf geachtet werden, ob der technische Entwicklungstrend den Fachmann dazu treibt, andere technische Lösungen zu kombinieren.
3. Konstruktionsstrategien für die „Nichtoffensichtlichkeit“ bei der Patentabfassung
Basierend auf den Erkenntnissen aus dem vorliegenden Fall wird empfohlen, bei der Abfassung von Patentanmeldungen im Zusammenhang mit „dem traditionellen Aufbau + der neuen Technologie“ den Schwerpunkt darauf zu legen, die technischen Hindernisse im Verlauf der Kombination aufzuzeigen. Genauer gesagt sollte man sich nicht damit begnügen, nur die einfache Beschreibung „die Anwendung eines bestimmten Systems der Technologie A auf das Produkt B“ vorzunehmen; stattdessen ist es erforderlich, die bei der Kombination auftretenden technischen Schwierigkeiten eingehend zu analysieren und die spezifischen technischen Ansätze zur Lösung dieser Schwierigkeiten klar festzuhalten. Am Beispiel des betroffenen Patents sei folgendes angeführt: Sofern bei der Anordnung des Motors im „Geraden P“-Hinterradschaltwerk ein Problem der räumlichen Interferenz besteht, muss die spezielle konstruktive Gestaltung, die zur Lösung dieser Interferenz eingesetzt wird, explizit beschrieben werden.
Bei technischen Merkmalen, die leicht als übliche Auswahl eingestuft werden, sollte man diese nicht als unterscheidende Merkmale hervorheben, es sei denn, dass es nachgewiesen werden kann, dass die jeweilige spezifische Auswahl zu einem unvorhergesehenen technischen Effekt führt. Die Innovationspunkte sollten sich auf das Kernkonzept konzentrieren, die das technische Problem tatsächlich löst. Wenn es behauptet wird, dass ein technisches Merkmal einen spezifischen technischen Effekt bewirkt, ist es ratsam, in der Beschreibung möglichst konkrete Daten oder Vergleichsexperimente bereitzustellen, um die „Unvorhersehbarkeit“ dieses Effekts nachzuweisen.
Zusammenfassung
Die Nichtigkeitsentscheidung über „das elektromechanische Hinterradschaltwerk“ zeigt uns eine zunehmend klare Prüfungsneigung: Angesichts des Trends der beschleunigten technischen Fusion wird es bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit stärker auf den allgemeinen technischen Entwicklungsverlauf fokussiert. Für scheinbar „neue“ technische Lösungen besteht eine erhebliche Herausforderung für deren erfinderischen Tätigkeit, sofern sie im Wesentlichen nur eine Kombination und Anpassung bekannter technischer Ansätze entlang der üblichen technischen Entwicklungspfade darstellen, ohne substantielle technische Hindernisse zu überwinden oder unvorhergesehene Effekte zu erzielen.