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Abfassungsverfahren für technische Hinweise bei einer Patentanmeldung


Peter Zhang
Patentanwalt  
Linda Liu & Partners
 
 
Als Grundlage für die Kommunikation zwischen einem Patentanwalt und einem Anmelder, die technischen Hinweise sind sehr wichtig. 
 
Die technischen Hinweise sollten folgende Inhalte enthalten: technischen Hintergrund, Zweck der Erfindung, technische Lösungen, Ausführungsformen, technische Wirkungen, alternative Lösungen und Quellenangaben. Lass uns nun jeden Inhalt der Reihe nach besprechen.
 
1. Technischer Hintergrund
 
Mithilfe des technischen Hintergrunds kann der Anwalt dafür vorbereitet, den Hintergrund der vorliegenden Erfindung, die bestehenden Lösungen, und die Defekte (die Mängel des Stands der Technik) zu kennen.
 
2. Zweck der Erfindung
 
Dieser Teil verdeutlicht das durch die Erfindung zu lösende technische Problem, nämlich, warum führt der Anmelder die Erfindung aus?
 
Der Erfinder kann die zu lösenden technischen Probleme Punkt für Punkt angeben, wobei die bereitgestellten Informationen möglichst nicht allgemein und mehrdeutig sein sollten, um somit Übertreibung oder Werbung zu vermeiden.
 
3. Technische Lösungen
 
Bei technischen Lösungen wird es gezeigt, „wie die Erfindung ausgeführt ist“. Dies ist der wichtigste Teil der gesamten technischen Hinweise, wobei die technischen Mittel zum Lösen jedes technischen Problems, und die entsprechenden spezifischen Ausführungsformen im Detail unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden.
 
Bitte beachten Sie: Mindestens eine vollständige technische Lösung sollte detailliert beschrieben werden. Beispielsweise sollten spezifische Form, Struktur und Verbindungsbeziehungen in Bezug auf Produkte erläutert werden. Spezifische Schritte oder Prozessablauf und Parameter in Bezug auf Methoden sollten auseinandergesetzt werden. Außerdem sollte ihre bevorzugten oder optimalen Lösungen beschrieben werden.
 
Die technischen Lösungen in diesem Teil stehen grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass der Fachmann die technischen Lösungen auf Basis des ihm vertrauten Standes der Technik vollständig ausführen kann. Dem Fachmann sollte auch bewusst sein, dass diese in den Hinweise beschriebenen Mittel die im technischen Hintergrund erwähnten technischen Probleme lösen können.
 
4. Ausführungsformen
 
Am besten sollten die Ausführungsbeispiele in Kombination mit den Zeichnungen oder Tabellen beschrieben werden, um zu erklären, „wie die Erfindung konkret ausgeführt ist“.
 
Dieser Teil dient der konkreten Erläuterung der technischen Lösungen. Für die Bereiche der Werkstoffe, Chemie, Biologie und Pharmazie ist es notwendig, Beispiele und Vergleichsbeispiele mit experimentellen Daten hierbei bereitzustellen.
 
5. Technische Wirkungen
 
Der Erfinder muss die vorteilhaften technischen Wirkungen einer Lösung erklären, d. h. warum es besser als andere ist.
 
Die technischen Wirkungen sollten Vorteile und effektivere Wirkungen im Vergleich zum Stand der Technik darstellen. Es wird vorgeschlagen, sie einzeln entsprechend den spezifischen Mitteln zu beschreiben. Um die günstigen und überzeugenden Wirkungen anzubieten, sind Experimente manchmal erforderlich.
 
6. Alternative Lösungen
 
Bei der technischen Lösung sollte der Erfinder darüber nachdenken, ob es alternative Lösungen gibt, die den Erfindungszweck ebenfalls erreichen können, um so viele Varianten wie möglich vorzulegen, die dabei hilfreich sein können, einen größeren Schutzumfang zu beanspruchen.
 
7. Quellenangaben
 
Alle Quellenangaben, die dem Anwalt dabei helfen, den Hintergrund, den Stand der Technik und die technischen Lösungen in den vorliegenden Hinweisen zu verstehen, sollten bereitgestellt werden.
 
Wenn der Erfinder eine Abhandlung bezüglich der technischen Hinweise veröffentlicht hat oder im Begriff steht, dies zu tun, teilen Sie dies unbedingt dem Anwalt mit, damit er/sie die entsprechenden Vorkehrungen treffen kann.
 
 
 
 
 
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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