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Juristischer Schutz für Marken mit kombinierten Farben
Hong Chang
Chinesische Rechtsanwältin
Marken mit kombinierten Farben sind die Marken, die aus zwei oder mehr als zwei Farben, die nach einer bestimmten Proportion und Reihenfolge miteinander kombinieren, bestehen, und dürfen erst nach dem im Jahr 2001 revidierten <Markengesetz> in China eingetragen und geschützt werden. Als nichttraditionelle Marken stehen die Marken mit kombinierten Farben erst seit dann unter dem juristischen Schutz, und befinden sich noch in der Anfangsphase. Daher sind die bezüglichen Beispiele sehr wenig und solche Marken sind mit vielen Problemen, die die traditionellen Marken nicht betroffen werden, konfrontiert. In diesem Artikel wird durch die Analyse einiger typischen Beispiele über die Probleme, die für den juristischen Schutz der Marken mit kombinierten Farben in China bedeutend sind, diskutiert.
1. Schutzobjekt der Marken mit kombinierten Farben
Die Definition der Marken mit kombinierten Farben kommt vielen Leuten fremd vor, und manche Leute verwechseln sie mit den Bildmarken mit vorgegebenen Farben und dergleichen. Deshalb schreibt die Autorin diesen Artikel, um den Schutzobjekt der Marken mit kombinierten Farben aufzuklären. Die Marken mit kombinierten Farben begrenzen die Formen nicht, da ihre Formen normalerweise den Veränderungen der Formen der Waren folgen. Bei der Registrierung der Marken wird typischerweise die Verwendungsweise der Farbkombinationen angegeben. Dagegen sollten die Bildmarken mit vorgegebenen Farben unveränderte Formen aufweisen, wobei die Formen bei der aktuellen Verwendung den eingetragenen Marken gleichgeblieben werden sollten.
Weil auf dem Eintragungsschein die Marken mit kombinierten Farben nicht ausdrücklich kenngezeichnet werden, könnte es schwer sein, die Marken mit kombinierten Farben mit den Bildmarken mit vorgegebenen Farben zu trennen. Daher ist es bemerkenswert, bei der Ausübung der Rechte zu beweisen, die Marke mit ausschließlichem Recht die Marke mit kombinierten Farben, sondern keine Bildmarke mit vorgegebenen Farben ist. Beim Beispiel1 von "Deere &Company gegen JOTEC International Heavy Industry (Qingdao) Co., Ltd." wegen Verletzung des Markenrechts und unlauteres Wettbewerbs, ist das Gericht der Meinung: "die von dem Kläger beanspruchte Marke ist als die Marken mit kombinierten Farben eingetragen und begrenzt die konkrete Verwendungsweise, wobei die Eintragende der Marke beweisen soll, dass sie beim Erwerben des ausschließlichen Rechts der Marke mit kombinierten Farben die konkrete Verwendungsweise begrenzt und der Schutzumfang der Rechts dem Verständnis der Öffentlichkeit nicht widerspricht, deswegen kann der Schutzumfang der Marke mit kombinierten Farben nicht nur durch das Muster der Marken, die auf dem Eintragungsschein vorkommt, bestimmt werden". Daher sollte der Rechtsinhaber beim Vorlegen des Eintragungsscheins als Beweis der Rechte auch den Antrag auf Eintragung der Marke und die Beweise für tatsächliche Verwendungen einreichen, um die eingetragene Marke als die Marke mit kombinierten Farben zu beweisen. Wie z.B. hat Deere in diesem Fall im Antrag auf Eintragung der Marke schon ausdrücklich erläutert, dass die damals einzutragende Marke die Marke mit kombinierten Farben ist, wobei die wörtliche Erklärung auch hinzu kommt: "die Farbe Grün ist für die Karossiere verwendet, und die Farbe Gelb ist für die Räder verwendet", dabei werden die Beweise in Bezug auf Verwendung auch vorgelegt, so dass die Marke als die Marke mit kombinierten Farbe geschützt werden.
2. Bestimmen der Rechtsverletzung der Marken mit kombinierten Farben
Die Bildmarken mit vorgegebenen Farben und andere konventionellen Marken sind normalerweise an den Waren oder deren Verpackungen haften, und damit sind physisch unabhängig von den Waren selbst. Im Vergleich dazu sind die Marken mit kombinierten Farben meistens mit den Waren integriert, und manchmal ist die Abtrennung zwischen den Waren und den Marken schwierig. Folglich wird der übliche Bestimmungsstandard, ob die Marken zu Verwechselung führen, bei der Bestimmung der Rechtsverletzung benutzt. Aber in Bezug auf die Darstellung der Marken ist es unterschiedlich von den Fällen der Rechtsverletzung der konventionellen Marken, dass neben der Gleichheit oder Ähnlichkeit der Farben im Muster der Marken auch die Verwendungsweise der Farben berücksichtigt werden sollte.
Beim Beispiel2 von "Roxtec AB gegen MS-Cisco Electric (Suzhou) Co., Ltd." wegen Verletzung des Markenrechts, hat Roxtec beim Antrag auf Eintragung der bezüglichen Marken es deutlich ausgedrückt, dass diese Marke eine Marke mit kombinierten Farben darstellt. Bei der wörtlichen Erklärung hat Roxtec auch angegeben, dass die Farben Blau und Schwarz in Form von konzentrischem Kries an den bestimmten Waren verwendet werden, wobei der schwarze Kreis in der Mitte liegt und der blaue Kreis umlaufend liegt. Das Gericht ist der Meinung: die Darstellung der beklagten Marke ist auch in gleicher Weise gezeigt, nämlich die Farbe Schwarz liegt in der Mitte, und die schwarze-blaue Anordnungsweise ist auch im Einklang mit der Verwendungsweise der Beschreibung der Marke des Rechtsinhabers. Es gibt keine deutlichen Unterschiede zwischen beiden Marken hinsichtlich des Aussehens, und nach der generellen Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sollten sie als gleich bestimmen. Daraus ist es ersichtlich, dass zur Bestimmung der Rechtsverletzung die beklagte Ware der Verwendungsweise der Ware des Klägers im Einklang stehen sollte.
3. Weitere bemerkenswerte Punkte
Ähnlich wie die Bestimmung der üblichen Fälle der Rechtsverletzung der Marken, sollten die Berühmtheit der Marken mit kombinierten Farben des Rechtsinhabers und die Böswilligkeit des beklagten Rechtsverletzers bei der Bestimmung der Rechtsverletzung der Marken mit kombinierten Farben gemeinsam berücksichtigt werden, was die Bestimmung der Verwechselung sowie die Erhöhung der Beträge des Schadenersatzes begünstigt.
Die Marken mit kombinierten Farben sind intrinsisch nicht so offensichtlich, deswegen ist breite Propaganda und zahlreiche Verwendungen durch die Rechtsinhaber für die Eintragung der Marken erforderlich. Selbst nach der Eintragung sollten die Rechtsinhaber wachsam bleiben, denn wenn die Marken danach nicht dauerhaft verwendet werden oder die Rechte nicht rechtzeitig ausgeübt werden, und dabei zahlreichen Nachahmungen der anderen in der Branche auftauchen, was zur Reduzierung der Berühmtheit und Offensichtlichkeit der Marken mit kombinierten Farben führt, ist es möglich, diese Marken zu annullieren.
1Zivilurteil Nr. 382 zweiter Instanz von dem Obersten Volksgerichtshof von Beijing (2014) 2Zivilurteil Nr. 2736 zweiter Instanz von dem Gerichtshof für Intellektuelles Eigentum von Beijing (2019)