Vertraulichkeitsprüfung der chinesischen Patentanmeldungen
Baoyu ZHANG
Patentanwalt
Es ist im chinesischen Patentgesetz vorgeschrieben, dass jede juristische oder natürliche Person, die im Ausland ein Patent für eine/ein in China fertiggestellte/s Erfindung/ Gebrauchsmuster anmeldet, eine Vertraulichkeitsprüfung vorab bei der CNIPA beantragen muss. Die/Das oben erwähnte in China fertiggestellte Erfindung/Gebrauchsmuster bezieht sich auf eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster, deren/dessen technische Lösungen im Wesentlichen auf dem Territorium Chinas fertiggestellt ist.
Falls diese Bestimmung bei einem Patent verstoßen und es trotzdem in China angemeldet wird, darf kein Patentrecht hierbei erteilt werden. Wird solchem Patent das Patentrecht erteilt, führt der Verstoß gegen diese Bestimmung zur Nichtigkeitserklärung des Patentrechts.
Im Nichtigkeitsurteil Nr. 55586 der Abteilung für die Überprüfung und Nichtigkeitserklärung von Patenten vom 22.4.2022 war beispielsweise das Richterkollegium der Auffassung, dass das betreffende Patent für nichtig erklärt wird, weil der Patentanmelder zunächst diese Patentanmeldung im Ausland eingereicht hat, ohne das Verfahren der Vertraulichkeitsprüfung in China zu durchlaufen, wobei es vorläufige Beweise gibt, die darauf hindeuten, dass der wesentliche Inhalt der Erfindung oder des Gebrauchsmusters mit hoher Wahrscheinlichkeit in China fertiggestellt wurde, und wobei der Patentinhaber keine ausreichenden Beweise dafür vorlegen kann, dass der wesentliche Inhalt der Erfindung oder des Gebrauchsmusters im Ausland fertiggestellt wurde.
Die konkreten Möglichkeiten zum Beantragen der Vertraulichkeitsprüfung sind wie folgt:
Wird ein Patent direkt im Ausland eingereicht oder eine PCT-Anmeldung bei einem ausländischen Patentamt eingereicht, ist ein Antrag vorab bei der CNIPA einreichen soll, wobei die technische Lösung detailliert beschrieben werden soll;
Falls ein Patent darauf abzielt, zuerst bei der CNIPA und danach eine Anmeldung im Ausland einzureichen oder eine PCT-Anmeldung bei einem ausländischen Patentamt einzureichen, sollte hierbei ein Antrag bei der CNIPA gestellt werden, bevor das Patent im Ausland eingereicht oder die PCT-Anmeldung bei einem ausländischen Patentsamt eingereicht wird.
Wird eine PCT-Anmeldung bei der CNIPA eingereicht, gilt dies gleichzeitig als einen Antrag auf die Vertraulichkeitsprüfung.
Bezüglich des Formats der für die Vertraulichkeitsprüfung erforderlichen Unterlagen wird eine Frage gestellt, ob PowerPoint-Folien eingereicht werden können?
Wird die Patentanmeldung zuerst in China eingereicht und gleichzeitig ein Antrag auf die Vertraulichkeitsprüfung gestellt, sind die Verfahren relativ einfach, wobei die Anmeldeunterlagen zusammen mit dem Antrag auf die Vertraulichkeitsprüfung eingereicht werden können. Die eingereichten Unterlagen in Bezug auf die Beschreibung können als technische Informationen betrachtet werden.
Wird ein Antrag auf die Vertraulichkeitsprüfung separat gestellt, entsprechen die Anforderungen an technische Informationen den Anforderungen an die Patentanmeldungsunterlagen, da die Prüfer der Vorprüfungsabteilung für die Vertraulichkeitsprüfung zuständig sind. Das heißt, es muss mindestens die notwendigen Bestandteile wie z.B. Ansprüche, Beschreibungen und Zeichnungen in chinesischer Sprache enthalten.
Die PowerPoint-Folien sollten den Anforderungen der Vorprüfung nicht gewachsen sein, weil deren Format sich deutlich von dem der Patentanmeldungsunterlagen unterscheidet. Falls der Anmelder nur die PowerPoint-Folien hat, können unsere Anwälte dabei helfen, um deren Format an die Anforderungen des CNIPA anzupassen.
Eine andere Frage liegt darin, ob es gegen die Vertraulichkeitsprüfung verstößt, die technische Lösung bei der Anmeldung im Ausland zu ändern, nachdem sie die Vertraulichkeitsprüfung bestanden hat.
Nach unseren Erfahrungen sind wir der Meinung, wenn der inkonsistente Inhalt der geänderten ausländischen Patentanmeldung keine wesentlichen Unterschiede von der chinesischen Patentanmeldung enthält, die der Vertraulichkeitsprüfung unterzogen wurde, sondern nur einige klarstellenden Änderungen enthält, führt die Inkonsistenz normalerweise nicht zu negativen Einflüssen auf die chinesische Anmeldung, z.B. Unfähigkeit zur Erteilung oder Nichtigkeitserklärung in den Verfahren nach der Erteilung.
Falls die ausländische Anmeldung jedoch aufgrund der Änderungen eine neue technische Lösung im Vergleich zur chinesischen Anmeldung beinhaltet, wird es empfohlen, vor der Einreichung der ausländischen Anmeldung erneut eine Vertraulichkeitsprüfung der neuen technischen Lösung zu beantragen, damit die nachfolgenden Schwierigkeiten beim nachträglichen Nachweis vermieden werden können, dass die neue technische Lösung nicht in China fertiggestellt wurde.
Hinsichtlich des Zeitraums der Vertraulichkeitsprüfung ist die CNIPA der Auffassung, sollte die CNIPA nach Eingang eines Antrags auf Vertraulichkeitsprüfung gemäß den Verordnungen zur Ausführung des chinesischen Patentgesetzes dem Anmelder innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Antrags einen Prüfungsbescheid über die Vertraulichkeitsprüfung senden, wenn die Erfindung oder das Gebrauchsmuster die nationale Sicherheit oder große Interessen nicht betreffen und Vertraulichkeit nicht wahren. Falls die Situation kompliziert ist, kann die Frist um zwei Monate verlängert werden.
Wenn die CNIPA gemäß den Verordnungen zur Ausführung des chinesischen Patentgesetzes den Anmelder auffordert, eine Vertraulichkeitsprüfung durchzuführen, sollte die CNIPA innerhalb von vier Monaten nach Einreichung des Antrags entscheiden, ob die Vertraulichkeit erforderlich ist, und dem Anmelder darüber mitteilen. Falls die Situation kompliziert ist, kann die Frist um zwei Monate verlängert werden.
Wird die Patentanmeldung zuerst in China eingereicht und gleichzeitig ein Antrag auf die Vertraulichkeitsprüfung gestellt, kann das Ergebnis nach unseren praktischen Erfahrungen in der Regel innerhalb von 2-7 Tagen eingegangen sind. Wird ein Antrag auf Vertraulichkeitsprüfung separat gestellt, dauert es in der Regel 2-3 Wochen.
Darüber hinaus unterliegen PCT-Anmeldungen, die beim CNIPA eingereicht werden, wie bereits erwähnt, automatisch einer Vertraulichkeitsprüfung. Wenn eine Patentanmeldung auf die Einreichung in vielen Patentämtern unterschiedlicher Länder in der Zukunft abzielt, wird es empfohlen, zunächst eine internationale PCT-Anmeldung in China einzureichen. Sobald das 105-Formular und das 301-Formular eingegangen sind (kann in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen eingegangen sein), ist die Vertraulichkeitsprüfung standardmäßig bestanden.