Unsere Kanzlei hat in erster Instanz bei einer Zivilklage über einen Vertrag in Bezug auf den internationalen Warenverkauf mit einem sehr hohen Wert gewonnen
Vor kurzem hat unsere Kanzlei einen Kläger, ein usbekisches Unternehmen, bei einer Zivilklage gegen den Beklagten, ein chinesisches Unternehmen vor Gericht vertreten, und in der ersten Instanz bei der Zivilklage über einen Vertrag in Bezug auf den internationalen Warenverkauf gewonnen. Dabei hat das erstinstanzliche Volksgericht unsere Ansprüche voll und ganz unterstützt und verurteilt, dass der Beklagte die Zahlung der Waren und die Zinsen an den Kläger zahlen sollte, wobei das Strafgeld insgesamt über 26 Millionen Yuan betrug, und die Anwaltsgebühren des Klägers auch vollständig vom Beklagten getragen werden sollten.
In diesem Fall geht es um einen Streit über einen Vertrag in Bezug auf den internationalen Warenverkauf, und dabei sind die Länder, in denen der Kläger und der Beklagte ihren Sitz haben, beide Mitgliedsländer des „Übereinkommens der Vereinten Nationen in Bezug auf Verträge über den internationalen Warenkauf“, somit sollte hier dieses Übereinkommen sondern nicht das chinesische Zivilgesetzbuch auf diese Zivilklage angewendet werden. Die Bestimmungen des Übereinkommens und des chinesischen Zivilgesetzbuchs unterscheiden sich voneinander im Rahmen der Rechtsmittel bei Vertragsbruch. Unsere Anwälte haben den Sachverhalt und die einschlägigen Bestimmungen des internationalen Übereinkommens sorgfältig und umfassend analysiert, die Ansprüche begründet und Beweise vorgelegt, die vom Gericht der ersten Instanz in vollem Umfang unterstützt wurden.