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Kurzdarstellung der Untersuchung von Verletzungsrisiken und Stabilitätsprüfung hinsichtlich der chinesischen Gebrauchsmusterpatente


Bo LIU
Chinesischer Patentanwalt
 
Gemäß den bezüglichen Bestimmungen des chinesischen Patentgesetzes schützen chinesische Gebrauchsmusterpatente (im Folgenden kurz als „Gebrauchsmuster“ bezeichnet) die Form, Struktur oder deren Kombinationen eines Erzeugnisses. Bei den Gebrauchsmusteranmeldungen wird keine Sachprüfung, sondern nur formale Prüfung durchgeführt, um Gebrauchsmuster zu erteilen. Da die Anzahl der Gebrauchsmusteranmeldungen jährlich steigt – insbesondere mit starkem Wachstum in den letzten Jahren – hat dies zu einem enormen Bestand an Gebrauchsmustern geführt. Laut offiziellen Statistiken wurden von 2022 bis 2024 jeweils über 2 Millionen Gebrauchsmuster pro Jahr erteilt. Bis heute beläuft sich die Zahl der gültigen Gebrauchsmuster auf mehr als 11 Millionen. Angesichts dieses umfangreichen Bestands an Gebrauchsmustern müssten Technologie-Anwender darauf achten, Verletzungsrisiken der Technologien, die bald umgesetzt werden sollten, sorgfältig einzuschätzen und sie angemessen zu vermeiden. Nachfolgend sind einige Vorschläge, die aus unseren Erfahrungen abgeleitet wurden.

1. FTO-Recherche

Ein wirksamer Ansatz zur Einschätzung von Verletzungsrisiken bei Gebrauchsmustern ist FTO-Recherche (FTO = Freedom to Operate, d.h. Freiheit zur gewerblichen Umsetzung von Patenten). Die FTO-Recherche zielt meistens darauf ab, dass die Technologie-Anwender die Technologien problemlos nutzen und entwickeln sowie die daraus resultierende Erzeugnisses vermarkten können, ohne gültige Patentrechte zu verletzen. Gegebenfalls sind die betreffenden Technologien bei der FTO-Recherche entweder als Ganzes zu betrachten oder in mehrere Untersuchungsgegenstände zu unterteilen. Aufgrund der Untersuchungsgegenstände wird die Recherche im vorbestimmten Bereich durchgeführt, und die Ergebnisse der Recherche werden anschließend auf Verletzungsrisiken hin überprüft, wobei insbesondere die Grundsätze zur Feststellung von Verletzungen wie das Grundsatz der vollständigen Übdeckung und das Grundsatz der Äquivalenz angewendet werden. Auf diese Weise können die potenziellen Patentverletzungsrisiken bei betreffenden Technologien im Zusammenhang mit Gebrauchsmustern vergleichsweise umfassend identifiziert werden. Insbesondere bei Gebrauchsmustern, deren Patentinhaber Unternehmen oder Institutionen mit starker Untersuchungsfähigkeit und Klagebereitschaft sind, könnten die tatsächlichen Verletzungsrisiken noch höher ausfallen, sobald durch den oben genannten Ansatz die Verletzungsrisiken festgestellt wurden. Allerdings ist es zu beachten, dass die Gebrauchsmuster aufgrund ihrer nur formalen Prüfung vor Erteilung oft einen übermäßig weiten Schutzumfang aufweisen und die Rechtsbeständigkeit fragil ist. Daher könnte selbst nach der FTO-Recherche die Schlussfolgerung, dass es die hohen Verletzungsrisiken für die betreffenden Technologien gibt, unangemessen sein, da die Schlussfolgerung auf solchen Gebrauchsmustern basiert. Folglich sind auch nach der Einschätzung mithilfe der FTO-Recherche noch weitere Maßnahmen erforderlich, um die Verletzungsrisiken genauer zu untersuchen.

2. Stabilitätsprüfung

Eine dieser weiteren Maßnahmen ist die Stabilitätsprüfung der Gebrauchsmuster. Konkret gesagt, für die Gebrauchsmuster mit hohen Verletzungsrisiken, die nach der FTO-Recherche identifiziert wurden, eine Stabilitätsprüfung durchgeführt wird (hauptsächlich Stand-der-Technik-Recherche und Nichtigkeitsanalyse). Falls entweder (1) derjenige Stand der Technik herausgefunden wird, der alle Ansprüche der Gebrauchsmuster für nichtig erklären kann, oder (2) nur derjenige Stand der Technik herausgefunden wird, der nur einige Ansprüche der Gebrauchsmuster für nichtig erklären kann, aber die verbleibenden gültigen Ansprüche die betreffenden Technologien nicht abdecken, dann können die Verletzungsrisiken im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Da viele Gebrauchsmuster über einen relativ weiten Schutzumfang verfügen, kann eine solche Stabilitätsprüfung effektiv eine beträchtliche Anzahl von Gebrauchsmustern mit Verletzungsrisiken aussortieren. In diesem Prozess sind jedoch die folgenden zwei Fälle besonders zu beachten.

Im ersten Fall geht es um Gebrauchsmusteranmeldungen und Patentanmeldungen für Erfindungen, die am selben Tag in China eingereicht wurden. Wenn die Patentanmeldungen für die Erfindung aufgrund mangelnder Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit nicht erteilt werden (was zur oben genannten Stabilitätsprüfung zählen kann), ist es mit gewisser Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass die korrespondierenden Gebrauchsmuster keine Verletzungsrisiken darstellen. Dies stützt sich auf einen der typischen Fälle aus den Leitsatzentscheidungen der Kammer für Geistiges Eigentum des Obersten Volksgerichts (2020) (Zhiminzhong Nr. 699 des Obersten Volksgerichts (2020)), dessen Urteil lautet wie folgt: „Reicht eine Partei für dieselbe technische Lösung am selben Tag sowohl eine Gebrauchsmusteranmeldung als auch eine Patentanmeldung ein, und wird die Patentanmeldung wegen mangelnder Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit (basierend auf einer Entgegenhaltung auf demselben Fachgebiet) nicht erteilt, wobei ihr Rechtsstatus bereits feststeht, so wird das Gericht einen auf dem erteilten Gebrauchsmuster basierenden Schadensersatzanspruch wegen Patentverletzung nicht unterstützen.“ Daher lassen sich für die derartigen Gebrauchsmuster die Patentverletzungsrisiken hiermit ausschließen.

Im zweiten Fall kann beispielsweise der beschuldigte Verletzer nach Erhalt einer anwaltlichen Abmahnung beim Staatlichen Amt für geistiges Eigentum Chinas (CNIPA) die Erstellung des Patentbewertungsberichts für das Gebrauchsmuster beantragen (was zur oben genannten Stabilitätsprüfung zählen kann). Der Patentbewertungsbericht vermag jedoch die Verletzungsrisiken de facto nicht auszuschließen. Laut der Leitsatzentscheidung von Minzai Nr. 244 des Obersten Volksgerichts Chinas (2024) bei der Rechtsstreitigkeit hinsichtlich der Patentrechte kann der Patentbewertungsbericht zwar als eines der Beweismittel im Gerichtsverfahren herangezogen werden, die Gültigkeit des Streitpatents ist jedoch immer noch anhand des erteilten Patentdokuments sowie gültiger Verwaltungsentscheidungen zu beurteilen. Wenn der Patentinhaber eine Klage auf Verletzung eines gültigen Patents erhebt, darf man nicht allein deshalb feststellen, dass der Patentinhaber keine Grundlage für die Ausübung seines Klagerechts hat und die Klage daraufhin abgewiesen werden sollte, weil der Patentbewertungsbericht mit einer negativen Feststellung zu dem betreffenden Patent erstellt wird, dass es die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllt. Folglich sind für die derartigen Gebrauchsmuster selbst bei negativer Rechtsbeständigkeit nach dem Patentbewertungsbericht die Verletzungsrisiken nicht rechtswirksam auszuschließen.

Vorausgesetzt, dass die Einschätzung von Patentverletzungen durch die oben genannten – jedoch nicht darauf eingeschränkten – Maßnahmen umfassend durchgeführt wurde, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Technologie-Anwender auf Grundlage dieser Risikoeinschätzung entsprechende Gegenmaßnahmen entwickelt, um die potenziellen Patentverletzung zu vermeiden. Beispielsweise kann bei Gebrauchsmustern, deren Verletzungsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, deren Rechtsgültigkeit regelmäßig überwacht, technische Ausgestaltungen zur Patentumgehung entwickelt oder Beweismittel für eine Einrede des Stands der Technik vorbereitet werden. In einigen Fällen kommt es in Betracht, sogar vor Implementierung der Technologie das Nichtigkeitsverfahren gegen das betreffende Gebrauchsmuster einzuleiten. Die obigen Ausführungen sind die Beispiele für die Einschätzung von Patentverletzungen hinsichtlich der Gebrauchsmuster in der chinesischen Rechtspraxis, die als Referenz dienen, nur beispielhaft und nicht erschöpfend sind.

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